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Stromanbieter-Wechsel von Verbraucherschützern empfohlen

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Etwa 300 der bundesweit fast 1000 Stromanbieter heben zum Jahreswechsel die Strompreise an. Um durchschnittlich 3,4 Prozent soll es für betroffene Stromkunden laut Angaben des Online-Portals Verivox im kommenden Jahr teurer werden. Als Grund für die Strompreiserhöhungen wird vielfach die Anhebung der EEG-Umlage von derzeit 5,277 Cent pro Kilowattstunde auf dann 6,24 Cent/kWh genannt. Experten zufolge muss sich die Erhöhung der EEG-Umlage im kommenden Jahr aber nicht grundsätzlich negativ auf die Strompreise auswirken. Denn die Einkaufspreise für Strom an der Börse sind in letzter Zeit stark gefallen. Würden Stromanbieter die gesunkenen Einkaufskosten an ihre Kunden weitergeben, könnte die Erhöhung der EEG-Umlage in der Regel ausgeglichen werden.

Strompreiserhöhung: Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen

Einige Stromanbieter halten aufgrund der niedrigen Börsenstrompreise die Strompreise für ihre Kunden im kommenden Jahr stabil, andere haben sogar Strompreis-Reduzierungen angekündigt. Doch es gibt auch einige Stromanbieter, die zwar Erhöhungen von Umlagen oder Abgaben an die Kunden weiterreichen, nicht aber Reduzierungen der Einkaufskosten. Verbraucherschützer raten deshalb im Falle einer Strompreiserhöhung für das kommende Jahr, vom bestehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

Stromtarif sollte bereits EEG-Umlage für 2014 enthalten

Laut Verbraucherschutzzentralen sollte vor einem Stromanbieter-Wechsel ein Strompreis-Vergleich durchgeführt werden. Bei einem solchen Vergleich, der problemlos auf diversen Vergleichsportalen im Internet möglich ist, sollte jedoch nicht nur auf günstige Strompreise geachtet werden. Stromverbraucher sollten von Vorkasse-Tarifen oder vergleichsweise langen Vertragslaufzeiten absehen. Zudem sollte auf Preisgarantien geachtet werden. Diese gelten jedoch in der Regel nur eingeschränkt und nicht für mögliche Erhöhungen von staatlichen Steuern, Abgaben oder Umlagen. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer, darauf zu achten, dass im neuen Stromtarif bereits die Kosten für die erhöhte EEG-Umlage 2013 enthalten sind.


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